Die gibt es nicht mehr.....Nichtraucher hat geschrieben: ↑9. Nov 2024, 15:17 Nö, würde mir eher die Reifen aufziehen lassen, die nicht eintragungspflichtig sind.
Gruß
Willy
Neue Reifen
Re: Neue Reifen
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Re: Neue Reifen
Die in der Liste gibt es alle nicht mehr?
https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
Gruß
Willy
https://motorrad.suzuki.de/informatione ... einigungen
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Willy
Re: Neue Reifen
Hi Willy , auch wenn es die noch gäbe , aber nicht in seinem Schein oder der BA vermerkt sind , musst du sie eintragen lassen , das kannst du mir glauben, ich habe das Ganze Thema gerade durch , und ebenfalls mit Suzuki etc kommuniziert.
Die Freigaben auch die der Hersteller sind bei ABE zugelassenen Motorrädern außer Kraft gesetzt. Mit dem neuen Gesetz und defacto fährst du ab 01.2025 ohne Betriebserlaubnis, wenn die Reifen nicht im Schein oder deiner BA
Gruß Walter
Die Freigaben auch die der Hersteller sind bei ABE zugelassenen Motorrädern außer Kraft gesetzt. Mit dem neuen Gesetz und defacto fährst du ab 01.2025 ohne Betriebserlaubnis, wenn die Reifen nicht im Schein oder deiner BA
Gruß Walter
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Re: Neue Reifen
Eine Ausnahme scheinen Motorradreifen mit M+S Kennung zu sein:
https://bikereifen24.de/motorrad-reifen ... m-motorrad
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... revidiert/
Hier habe ich noch etwas von Suzuki - Deutschland gefunden bezüglich ABE-, oder Zulassung nach EU - Recht:
Eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibt es nur für Fahrzeuge, die über eine EU-Typgenehmigung verfügen. Bei Suzuki Motorrädern ist dies frühestens ab Modelljahr 1999 der Fall.
Gruss
Thorsten
https://bikereifen24.de/motorrad-reifen ... m-motorrad
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... revidiert/
Hier habe ich noch etwas von Suzuki - Deutschland gefunden bezüglich ABE-, oder Zulassung nach EU - Recht:
Eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung gibt es nur für Fahrzeuge, die über eine EU-Typgenehmigung verfügen. Bei Suzuki Motorrädern ist dies frühestens ab Modelljahr 1999 der Fall.
Gruss
Thorsten
Re: Neue Reifen
Ich verstehe nur Bahnhof bei dem ganzen Hin und Her und EG und ABE und EU und...
Fahre ich meine Heidenau bis Mai eben schwarz, da ist eh HU und dann lasse ich die eintragen und mache die Papiere neu
Fahre ich meine Heidenau bis Mai eben schwarz, da ist eh HU und dann lasse ich die eintragen und mache die Papiere neu
Viele Grüße
Uwe
DLzG nur bis +5°C
Uwe
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Re: Neue Reifen
Man liest im Internet 1000 verschiedene Meinungen zu diesem Thema , wer ist nicht glaubt, einfach mal beim TÜV, Dekra oder was auch immer für ein Verein wie schon erwähnt , habe das Thema inkl. Anfrage bei Suzuki durch und habe meine Reifen eintragen lassen . Das muss jeder für sich entscheiden aber ab 2025 gilt es definitiv, das neue Gesetz , das Wissen auch die Reifendealer.
Gruß Walter
Gruß Walter
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Re: Neue Reifen
Der Prüfer bei der HU hat gesagt, "Größe passt, alles gut"
Bei der nächsten HU in 06/25 wird der hintere Conti wohl runter sein, da frage ich dann einfach vor dem Reifenkauf nochmal nach.
Gruß
Willy
Bei der nächsten HU in 06/25 wird der hintere Conti wohl runter sein, da frage ich dann einfach vor dem Reifenkauf nochmal nach.
Gruß
Willy
Re: Neue Reifen
Ich hatte ebenfalls TüV am 0/24 mit nicht eingetragenen Reifen, denke das haben die , wegen der Karenzzeit nicht so eng gesehen , es gab ja die Ausnahme mit DOT 19 bis zum 01.25 aber wie heißt es so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " . Ich denke die Rennleitung wird das im Normalfall auch nicht kontrollieren ausser die brauchen Geld
Gruß Walter
Gruß Walter
Re: Neue Reifen
Wer hat davon eigentlich einen Nutzen?! Doch nur die Prüfgesellschaft?! Lobbyismus? Kartell?
Ich habe keine Reifenbindung mehr im Schein seit ich hinten den 150er habe eintragen lassen. Da werde ich mal nachfragen, da meine FW dennoch aus 1999 ist, bin ich mal gespannt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich angehalten ist eher gering und Lust darauf haben die Schutzfrauen und -männer eh nicht mehr. Es gibt Wichtigeres für die Helfer.
Auf die Bürokratie... schönen Abend.
Ich habe keine Reifenbindung mehr im Schein seit ich hinten den 150er habe eintragen lassen. Da werde ich mal nachfragen, da meine FW dennoch aus 1999 ist, bin ich mal gespannt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich angehalten ist eher gering und Lust darauf haben die Schutzfrauen und -männer eh nicht mehr. Es gibt Wichtigeres für die Helfer.
Auf die Bürokratie... schönen Abend.
Re: Neue Reifen
Alles um Kohle zu machen. Sinn macht das nicht , zumal die neuen Reifen gar nicht getestet oder gefahren werden. Die EU Zulassungen dürfen alles fahren , aber es Laufen ja einige Petitionen gegen diesen Schwachsinn, vielleicht hilft es ....
Gruß Walter
Gruß Walter
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Re: Neue Reifen
Ich war heute einmal bei der örtlichen KÜS - Station und habe nachgefragt von wegen Reifen mit M+S - Kennung mit niedrigeren Geschwindigkeits-Index als "H" (=max. 210 km/h)
und einem Aufkleber im Sichtfeld, welcher darauf hinweist, dass die max. angegebene Geschwindigkeit beim gefahrenen Reifen nicht überschritten werden darf.
Antwort: Beim Motorrad? - Keine Ahnung, aber, wenn du einen Reifen hast, welcher für 160km/h ausgelegt ist, dann kommt der bei mir durch die Hauptuntersuchung....
und einem Aufkleber im Sichtfeld, welcher darauf hinweist, dass die max. angegebene Geschwindigkeit beim gefahrenen Reifen nicht überschritten werden darf.
Antwort: Beim Motorrad? - Keine Ahnung, aber, wenn du einen Reifen hast, welcher für 160km/h ausgelegt ist, dann kommt der bei mir durch die Hauptuntersuchung....
Re: Neue Reifen
Die Sache ist meineserachtens ganz einfach...................
Hast du eine Reifenbindung drin(z.B. Conti, Pirelli o.ä) must du bei Reifenwechsel oder auch weil sie nicht mehr hergestellt werden, eine neue Reifenpaarung eintragen lassen.
Hast du keine(wie in meinem Schein) und es steht nur die Reifengröße drin..................brauchst du keine! Weil es explizit drinsteht, dass eingetragene Reifengrößen erlaubt sind! Nix mit M+S und neue Reifen etc. usw.
Reifengröße passt..........also ergo sum...........ok.
Wenn dann noch frischen TÜV hast(offiziell als betriebs- und verkehrssicher abgenommen), wer will dir denn was?
Hast du eine Reifenbindung drin(z.B. Conti, Pirelli o.ä) must du bei Reifenwechsel oder auch weil sie nicht mehr hergestellt werden, eine neue Reifenpaarung eintragen lassen.
Hast du keine(wie in meinem Schein) und es steht nur die Reifengröße drin..................brauchst du keine! Weil es explizit drinsteht, dass eingetragene Reifengrößen erlaubt sind! Nix mit M+S und neue Reifen etc. usw.
Reifengröße passt..........also ergo sum...........ok.
Wenn dann noch frischen TÜV hast(offiziell als betriebs- und verkehrssicher abgenommen), wer will dir denn was?
Derzeitige Fahrzeuge:
"Gina", XF650 Freewind 1999, 50PS
"Rocky", Honda 110 Wave 2014, 8,6PS
"Paulinchen", Ford Fiasko, 1,3L, 60PS, 2008
"Gina", XF650 Freewind 1999, 50PS
"Rocky", Honda 110 Wave 2014, 8,6PS
"Paulinchen", Ford Fiasko, 1,3L, 60PS, 2008
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Re: Neue Reifen
Habe heute mit der KÜS - Hauptstelle telefoniert:
Also ganz offiziell wäre bei meiner XF mit einer Betriebserlaubnis nach nationalem Recht (also meine hat keine ABE nach EU-Recht), dass der gewünschte Reifen eingetragen werden muss, wenn es sich denn nicht um einen der Reifen handelt, welcher in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Kosten für die Einzelabnahme ca. zwischen 120 - 200,- €.
Dabei sollte es eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers geben, was die Eintragung vereinfacht.
Macht man das nicht, und es kommt zu einem Unfall und der gegnerische Gutachter stellt das fest, dann kann es Probleme geben. Offiziell ist dann auch die Betriebserlaubnis erloschen.
Streng genommen kann ich auch nicht einfach irgendeinen Reifen mit M+S - Kennung aufziehen (in der richtigen Reifengröße), wenn dieser nicht eingetragen ist.
Aus der Praxis heraus akzeptiert (zumindest hier) der KÜS bei der Hauptuntersuchung jedoch Reifen mit der richtigen Größe, auch wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen sind, einfach deshalb, weil es die alten Reifen gar nicht mehr gibt.
Die hätten auch kein Problem damit, wenn dann Enduroreifen mit M+S - Kennung aufgezogen werden, welche einen geringeren Geschwindigkeits-Index aufweisen, als der eingetragene Geschwindigkeits-Index "H" = 210 km/h. Voraussetzung dafür ist, dass dann ein Aufkleber im Sichtfeld angebracht wird, der auf die dann zulässige (dem Reifen angepasste) Höchstgeschwindigkeit hinweist.
Ich habe auch heute ein Anfrage diesbezüglich an den TÜV gesandt; bin gespannt, was die sagen werden.
Grüße
Thorsten
Also ganz offiziell wäre bei meiner XF mit einer Betriebserlaubnis nach nationalem Recht (also meine hat keine ABE nach EU-Recht), dass der gewünschte Reifen eingetragen werden muss, wenn es sich denn nicht um einen der Reifen handelt, welcher in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Kosten für die Einzelabnahme ca. zwischen 120 - 200,- €.
Dabei sollte es eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers geben, was die Eintragung vereinfacht.
Macht man das nicht, und es kommt zu einem Unfall und der gegnerische Gutachter stellt das fest, dann kann es Probleme geben. Offiziell ist dann auch die Betriebserlaubnis erloschen.
Streng genommen kann ich auch nicht einfach irgendeinen Reifen mit M+S - Kennung aufziehen (in der richtigen Reifengröße), wenn dieser nicht eingetragen ist.
Aus der Praxis heraus akzeptiert (zumindest hier) der KÜS bei der Hauptuntersuchung jedoch Reifen mit der richtigen Größe, auch wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen sind, einfach deshalb, weil es die alten Reifen gar nicht mehr gibt.
Die hätten auch kein Problem damit, wenn dann Enduroreifen mit M+S - Kennung aufgezogen werden, welche einen geringeren Geschwindigkeits-Index aufweisen, als der eingetragene Geschwindigkeits-Index "H" = 210 km/h. Voraussetzung dafür ist, dass dann ein Aufkleber im Sichtfeld angebracht wird, der auf die dann zulässige (dem Reifen angepasste) Höchstgeschwindigkeit hinweist.
Ich habe auch heute ein Anfrage diesbezüglich an den TÜV gesandt; bin gespannt, was die sagen werden.
Grüße
Thorsten
Zuletzt geändert von Thorsten vom Deich am 17. Nov 2024, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neue Reifen
Gerade habe ich noch eine E-Mail vom TÜV bekommen.
Aussage: Wenden Sie sich an Ihre örtliche TÜV-Dienststelle (welche nur Auskünfte nach Terminabsprache und gegen Gebühr erteilt....)
Zusätzliche haben die mir eine Information zugesandt bezüglich Reifen mit M+S - Kennung an Motorrädern:
(Keine) Winterreifen an Motorrädern
Für Krafträder (einspurige Fahrzeuge) sind Winterreifen nicht vorgeschrieben.
Es gilt § 2 Abs.3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „Straßenbenutzung durch
Fahrzeuge“:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die
unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des
§ 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
1. …,
2. Einspurige Kraftfahrzeuge,
3. …“
PKW- und LKW-Winterreifen müssen mit dem „Alpine-Symbol“ gekennzeichnet sein
(hier gibt es Übergangsregelungen bis zum 30.9.2024). Bei einspurigen Fahrzeugen
ist das Symbol nicht vorgeschrieben.
Werden an Motorrädern M+S Reifen verwendet und liegt die zulässige Höchst-
geschwindigkeit der M+S Reifen unter der durch die Bauart bestimmten Höchst-
geschwindigkeit des Kraftrades, ist die Reifenhöchstgeschwindigkeit im Blick-
feld des Fahrers sinnvoll anzuzeigen (z.B. durch einen entsprechenden Aufkle-
ber).
Begründung:
Mit der 55. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat sich der
§ 36 Abs.11 StVZO zu M+S Reifen an Krafträdern geändert. Demnach handelt es sich
um einen M+S Reifen, wenn die Definition gemäß der ECE-R75 Nr.2.29 eingehalten
wird, sie mit M+S, M.S oder M & S gekennzeichnet sind und sie an Krafträdern (EU-
Fahrzeugklasse L) verwendet werden.
Definition ECE-R75 Nr. 2.29:
„M+S-Reifen“ ein Reifen, durch dessen Laufflächenprofil und Aufbau vor allem die
Fahreigenschaften bei Matsch und frischem oder matschigem Schnee gegenüber nor-
malen Straßenreifen verbessert wird. Das Laufflächenprofil eines M+S-Reifens be-
steht im Allgemeinen aus größeren Profilrillen (Rippen) und/oder Stollen mit größerem
Abstand als beim normalen Straßenreifen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie unsere Sachverständigen vor Ort
gerne persönlich an.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre TÜV NORD Mobilität
Amtliche Fahrzeugprüfungen
Hannover, 28.2.2022
Gruss
Thorsten
Aussage: Wenden Sie sich an Ihre örtliche TÜV-Dienststelle (welche nur Auskünfte nach Terminabsprache und gegen Gebühr erteilt....)
Zusätzliche haben die mir eine Information zugesandt bezüglich Reifen mit M+S - Kennung an Motorrädern:
(Keine) Winterreifen an Motorrädern
Für Krafträder (einspurige Fahrzeuge) sind Winterreifen nicht vorgeschrieben.
Es gilt § 2 Abs.3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „Straßenbenutzung durch
Fahrzeuge“:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die
unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des
§ 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
1. …,
2. Einspurige Kraftfahrzeuge,
3. …“
PKW- und LKW-Winterreifen müssen mit dem „Alpine-Symbol“ gekennzeichnet sein
(hier gibt es Übergangsregelungen bis zum 30.9.2024). Bei einspurigen Fahrzeugen
ist das Symbol nicht vorgeschrieben.
Werden an Motorrädern M+S Reifen verwendet und liegt die zulässige Höchst-
geschwindigkeit der M+S Reifen unter der durch die Bauart bestimmten Höchst-
geschwindigkeit des Kraftrades, ist die Reifenhöchstgeschwindigkeit im Blick-
feld des Fahrers sinnvoll anzuzeigen (z.B. durch einen entsprechenden Aufkle-
ber).
Begründung:
Mit der 55. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat sich der
§ 36 Abs.11 StVZO zu M+S Reifen an Krafträdern geändert. Demnach handelt es sich
um einen M+S Reifen, wenn die Definition gemäß der ECE-R75 Nr.2.29 eingehalten
wird, sie mit M+S, M.S oder M & S gekennzeichnet sind und sie an Krafträdern (EU-
Fahrzeugklasse L) verwendet werden.
Definition ECE-R75 Nr. 2.29:
„M+S-Reifen“ ein Reifen, durch dessen Laufflächenprofil und Aufbau vor allem die
Fahreigenschaften bei Matsch und frischem oder matschigem Schnee gegenüber nor-
malen Straßenreifen verbessert wird. Das Laufflächenprofil eines M+S-Reifens be-
steht im Allgemeinen aus größeren Profilrillen (Rippen) und/oder Stollen mit größerem
Abstand als beim normalen Straßenreifen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie unsere Sachverständigen vor Ort
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Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre TÜV NORD Mobilität
Amtliche Fahrzeugprüfungen
Hannover, 28.2.2022
Gruss
Thorsten
Re: Neue Reifen
Thorsten vom Deich hat geschrieben: ↑14. Nov 2024, 15:29 Habe heute mit der KÜS - Hauptstelle telefoniert:
Also ganz offiziell wäre bei meiner XF mit ABE nach nationalem Recht (also meine hat keine ABE nach EU-Recht), dass der gewünschte Reifen eingetragen werden muss, wenn es sich denn nicht um einen der Reifen handelt, welcher in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Kosten für die Einzelabnahme ca. zwischen 120 - 200,- €.
Dabei sollte es eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers geben, was die Eintragung vereinfacht.
Macht man das nicht, und es kommt zu einem Unfall und der gegnerische Gutachter stellt das fest, dann kann es Probleme geben. Offiziell ist dann auch die Betriebserlaubnis erloschen.
Streng genommen kann ich auch nicht einfach irgendeinen Reifen mit M+S - Kennung aufziehen (in der richtigen Reifengröße), wenn dieser nicht eingetragen ist.
Aus der Praxis heraus akzeptiert (zumindest hier) der KÜS bei der Hauptuntersuchung jedoch Reifen mit der richtigen Größe, auch wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen sind, einfach deshalb, weil es die alten Reifen gar nicht mehr gibt.
Die hätten auch kein Problem damit, wenn dann Enduroreifen mit M+S - Kennung aufgezogen werden, welche einen geringeren Geschwindigkeits-Index aufweisen, als der eingetragene Geschwindigkeits-Index "H" = 210 km/h. Voraussetzung dafür ist, dass dann ein Aufkleber im Sichtfeld angebracht wird, der auf die dann zulässige (dem Reifen angepasste) Höchstgeschwindigkeit hinweist.
Ich habe auch heute ein Anfrage diesbezüglich an den TÜV gesandt; bin gespannt, was die sagen werden.
Grüße
Thorsten
Das habe ich schon mehrfach geschrieben und das ist de facto so, alles andere ist Wunschdenken oder Falschinterpretation von manchen Leuten. Man fährt, wenn die Reifen nicht im Schein stehen, und zwar das Fabrikat, nicht nur die Dimension, ohne Betriebserlaubnis! Das ging früher mit der Bescheinigung des Reifenherstellers, das ist vorbei! Ob das jemals von der Rennleitung kontrolliert wird, ist zu bezweifeln, aber wenn der TÜV oder was auch immer ab 01.25 den Stempel draufmacht, obwohl die Reifen nicht passen ist das Gesetzeswidrig, und das kann ich mir nicht vorstellen .... man wird sehen.
Gruß Walter